Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss mit der MIC UNTERNEHMENSBERATUNG & CONSULTING GmbH (Stand 01.01.2020)

Diese AGB sind jederzeit auf unserer Homepage www.mic-gmbh.at unter „ÜBER UNS“ – „Unsere AGB“ abrufbar.

1. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Buchhaltung bzw. für die Personalverrechnung nötigen Unterlagen termingerecht an uns zu übergeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sollen die Firmenbelege monatlich Ihrem zuständigen Betreuer gebracht werden.

2. Kosten

2.1. Zahlungsart

Je nach Vereinbarung werden Ihre Kosten bar oder per Überweisung beglichen.

2.2. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Kunden, die Ihre Kosten per Überweisung begleichen, müssen am SEPA-Firmenlastschriftverfahren teilnehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die betroffenen Kunden verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass das Bankkonto am Fälligkeitstag die nötigen Kosten abdecken kann. Falls die Zahlung aufgrund Ihres Verschuldens nicht eingezogen werden kann, tragen Sie jegliche Gebühren, die die Bank aufgrund solcher Rückbuchungen anrechnet. Diese Kosten werden Ihrer nächsten Zahlung angehängt.

2.3. Fälligkeit der Kosten

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Buchhaltungs- und Personalverrechnungskosten monatlich fällig. Kosten für den Abschluss der Jahresbilanz werden Ihnen entweder mit Zahlschein per Post/E-Mail geschickt oder vom Steuerkonto abgezogen.

2.3.1. Fälligkeit bei Zahlung in bar

Kunden, die Ihre Buchhaltungs- und Personalverrechnungskosten eines Monats in bar begleichen, müssen diese spätestens im jeweiligen Folgemonat zahlen.

2.3.2. Fälligkeit bei Zahlung per Überweisung

Kunden, die Ihre Buchhaltungs- und Personalverrechnungskosten eines Monats per Überweisung begleichen, werden am 20. des Folgemonats nach dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren zahlen.

2.4. Kosten für unsere Leistungen

Die vereinbarten monatlichen Kosten an unser Unternehmen beinhalten nur, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Buchhaltung und/oder Personalverrechung sowie die Beratung Ihres Unternehmens. Während die Kosten für die Buchhaltung und Personalverrechnung an unser Unternehmen vor Vertragsabschluss vereinbart werden, sind die Kosten für andere Dienste auf unserer Homepage ersichtlich und werden zusätzlich verrechnet. Diese sind jederzeit ersichtlich auf unserer Homepage www.mic-gmbh.at unter „Leistungen“ bei „Preise“.

2.5. Preisanpassungsrecht

Die MIC UNTERNEHMENSBERATUNG & CONSULTING GmbH ist berechtigt, die zukünftigen Kosten für die Buchhaltung & Personalverrechnung an unser Unternehmen anzupassen, wenn sich der Aufwand für unsere bereitgestellten Leistung in Zukunft erhöht oder senkt. Die zu entrichtenden Kosten werden dementsprechend verhältnismäßig mit der Änderung des Aufwands erhöht oder gesenkt. Gründe dafür wären eine Erhöhung der zu buchenden Belege Ihres Unternehmens, die beispielsweise beim Expandieren Ihres Unternehmens entsteht. Über diese Änderungen werden Sie ab Beschluss per E-Mail, Anruf oder persönlich kontaktiert und erhalten eine Frist zum Widerspruch von 30 Tagen ab Erhalt der Information.

2.6. Zahlungsverzug

2.6.1. Mahnungen inkl. Gebühren bei Zahlungsverzug

Sollte der Kunde mit einer Zahlung an die MIC UNTERNEHMENSBERATUNG & CONSULTING GmbH in Verzug geraten, wird dem Kunden eine Mahnung per E-Mail oder Post geschickt. Zusätzlich werden dem Kunden Mahnungsgebühren in Höhe von 10€ verrechnet.

2.6.2. Vertragskündigung bei Zahlungsverzug

Sollte der Kunde bereits 2 Monate lang mit einer Zahlung in Verzug geraten, ist die MIC UNTERNEHMENSBERATUNG & CONSULTING GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und damit jegliche Dienste an den Kunden einzustellen.

3. Änderungen der AGB

Im Fall, dass die MIC UNTERNEHMENSBERATUNG & CONSULTING GmbH ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich ändert, werden die Kunden über diese Änderungen per E-mail und Telefon informiert und erhalten eine Frist zum Widerspruch von 30 Tagen ab zu erwartendem Erhalt dieser Information.